Wohnungsmissstände überprüfen und beseitigen

Bei der Vermutung, dass eine Wohnung wegen unterlassener Instandhaltungsarbeiten außergewöhnlich beeinträchtigt ist, anderweitige unannehmbare Wohnverhältnisse oder eine Überbelegung der Wohnung (unter Beachtung der gesetzlichen Mindeststandards) existieren, kann der/die Wohnungsmieter/in das Ordnungsamt oder das Bauamt einschalten.

Grundsätzlich wird jedoch erwartet, dass sich der/die Mieter/in mit dem Vermieter/in im Vorfeld um eine gütliche Regelung bemüht.

Mitzubringende Unterlagen:
  • Mietvertrag
  • ggf. erfolgter Schriftwechsel mit dem Vermieter/in
  • ggf. Bilder
  • Stellungnahme des Gesundheitsamtes

    Gesetzliche Grundlage: Hessische Wohnungsaufsichtsgesetz und die Hessische Bauordnung

  • Wohnungsmissstände

    Roth, Udo
    Am Bürgerzentrum 1
    63584 Gründau
    Tel.: 06051 / 8203 - 61
    Fax: 06051 / 8203 - 60  
    Roth, Udo
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    Schneider, Joachim
    Am Bürgerzentrum 1
    63584 Gründau
    Tel.: 06051 / 8203 - 33
    Fax: 06051 / 8203 - 40  
    Schneider, Joachim
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