Richtlinien zur finanziellen Förderung von CO2-Minderungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand innerhalb der Gemeinde Gründau.
Mittel stehen 2010 letztmalig in Aussicht
In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde Gründau gemäß den eigenen Richtlinien zur finanziellen Förderung von CO2-Minderungs- und Modernisierungsmaßnahmen 600.000 € durch die Bezuschussung in private Maßnahmen ihrer Mitbürger investiert. Durch das Programm werden bekanntlich energetische Sanierungsmaßnahmen im privaten Bereich bis zu 20 Prozent unterstützt. Bereits jetzt gibt es viele Anfragen zur Fortführung des Programms bei der Gemeindeverwaltung.
„In allen Aussprachen zu dieser im kommunalen Bereich einzigartigen Förderung spricht man zurecht von einem „Erfolgsprogramm“. Die Gemeindevertretung hat sich aber selbst das Ziel gesetzt, maximal 800.000 € für das Förderprogramm bereit zu stellen. Es ist daher davon auszugehen, dass mit dem Haushalt 2010 letztmals 200.000 € zur Verfügung stehen werden. Auch die durch erhebliche Steuerausfälle im Vergleich zu den Vorjahren zu erwartende Haushaltslage der Gemeinde lässt uns nicht befürworten, dass es danach eine Neuauflage geben wird.“, prognostiziert Bürgermeister Heiko Merz.
Förderfähige Maßnahmen sind z.B. Wärmedämmung der Außenwände und des Daches sowie Wärmedämmung der Kellerdecke oder der Wände zwischen beheizten und unbeheizten Räumen. Weiter werden der Austausch von Fenstern gegen energiesparende neue Fenster, der
Austausch der Heizungsanlage sowie die Installationen von solarthermischer Anlagen, Lüftungsanlagen und Wärmepumpen bezuschusst.
Die derzeit gültigen Förderrichtlinien können in Broschürenform bei der Gemeindeverwaltung abgeholt oder telefonisch bei den beiden Sachbearbeitern angefordert werden.
Es ist geplant, Förderanträge erst ab dem 04.01.2010 im Rathaus entgegen zu nehmen. Diesen sind mindestens zwei Angebote von Fachfirmen bzw. bei Eigenleistung Aufstellungen über das Material beizufügen. Die Entgegennahme ist zunächst nur unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im gemeindlichen Etat 2010 möglich. Eine Bearbeitung der Anträge kann erst nach der Verabschiedung des Haushaltes 2010 erfolgen.
Mit der Umsetzung der Maßnahmen durch die Bauherren darf gemäß den Richtlinien erst nach Vorlage des vorläufigen Bewilligungsbescheides des Gemeindevorstandes begonnen werden.
Nähere Auskünfte erteilen die Sachbearbeiter, Herr Heinen, Tel.-Nr. 06051/8203-27 oder Herr Rückriegel, Tel.-Nr. 06051/8203-21.