Die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle im Polizeiladen Offenbach bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich kostenlos und unverbindlich über wirksame Möglichkeiten des Einbruchsschutzes zu informieren.
Viele glauben, beim Standesamt könne man "nur" heiraten. In Wirklichkeit begleitet das Standesamt Sie Ihr ganzes Leben lang.
Beginnend mit der Geburt, über die Eheschließung und Lebenspartnerschaften bis hin zum Sterbefall wird beim Standesamt jeder Vorgang beurkundet.
Welche Unterlagen Sie benötigen finden Sie unter: http://www.gruendau.de/rathaus/was-erledige-ich-wo/e/eheschliessung-anmeldung/
Entstehung: Die Kirchenbücher waren die Vorläufer der behördlichen Personenstandsbuchführung. Vereinzelt gab es schon im dritten Jahrhundert Notizen über Personen, die getauft waren. Hieraus entwickelten sich im Laufe der Zeit Taufbücher, deren Führung durch das Konzil von Trient (1545 - 1563) allgemein angeordnet wurde. Im Jahre 1614 kam eine Anordnung über die Anlegung von Totenlisten hinzu. Auch die protestantische Kirche führte im 16. Jahrhundert fast in allen Gemeinden Tauf-, Trau- und Sterberegister ein.
Bald merkte der Staat, dass sich die Kirchenbücher u. a. auch für eine Zählung der Bevölkerung eigneten und deshalb für ihn nützlich sein könnten.
Aber die Ideen der Französischen Revolution führten bald im Personenstandswesen zur Trennung von Kirche und Staat. Durch ein Gesetz vom 20. September 1792 wurde auf dem Gebiet der Personenstandsregisterführung die Trennung vollzogen.
Am 11. März 1803 wurde dies im französischen Code civil bekräftigt und eingehend reglementiert. Die Gemeindevorsteher hatten als Zivilstandsbeamte die staatlichen Register über Geburten, Heiraten und Sterbefälle zu führen.
Eine Änderung trat erst ein, als zum 1. Oktober 1874 in Preußen das Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung in Kraft gesetzt wurde. Die älteste standesamtliche Beurkundung in Gründau datiert vom 02.10.1874.
Standesamtsbezirke: Seit Beginn der staatlichen Personenstandsregisterführung bilden die Gemeinden zugleich auch den Standesamtsbezirk. Mehrere Gemeinden konnten später zu einem Bezirk vereinigt oder große Gemeinden in mehrere Standesamtsbezirke aufgeteilt werden.
Standesbeamte: Die Bezeichnung 'Der Standesbeamte' erscheint in den Gründauer Personenstandsregistern erstmalig am 2. Oktober 1874.
Das 'Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 8. Februar 1875' übertrug die Beurkundung der Geburten, Heiraten und Sterbefälle von 01.01.1876 an ausschließlich den vom Staat bestellten Standesbeamten. Die Personenstandsbuchführung war damit im ganzen Reich einheitlich eine staatliche Angelegenheit geworden.
Personenstandsbücher: Von 1874 bis zum 30. Juni 1938 wurden bei den Standesämtern Geburtsregister, Heiratsregister und Sterberegister geführt. Diese drei Register waren die sogenannten 'klassischen Personenstandsbücher'.
Vom 1. Juli 1938 bis 31. Dezember 1957 war an Stelle des Heiratsregisters ein aus zwei Teilen bestehendes Familienbuch getreten. Das Geburtsregister und das Sterberegister wurden ab 1. Januar 1958 in die heute noch gültigen Bezeichnungen Geburtenbuch und Sterbebuch umbenannt. Hinzu kam vom gleichen Zeitpunkt an das Heiratsbuch zur Beurkundung der Eheschließungen und das im Anschluss an die Eheschließung anzulegende Familienbuch.